ULRIKE KLEIN

Gute juristische Lösungen erfordern Kreativität

Willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Klein. Seit vielen Jahren bin ich auf das Familienrecht spezialisiert. Meine Kanzlei besteht bereits seit 1997 und steht für eine verständliche, offene und vertrauensvolle Betreuung, immer mit dem Ziel, eine Streitigkeit schnell beizulegen.

Ich versuche, eine außergerichtliche Einigung zu fördern und langwierige Prozesse zu vermeiden. Rufen Sie an, wenn Sie rechtlichen Rat oder eine anwaltliche Vertretung benötigen. Sie werden in aller Regel mit mir persönlich verbunden und erhalten kurzfristig einen Beratungstermin.

Farbintensive abstrakte Acrylmalerei mit lebhafter Textur und dynamischen Spritzern. Pexels: Paul Blenkhorn

Leistungen

kreis eins

Eine Trennung bringt viele rechtliche Fragen mit sich. Ich helfe Ihnen, faire und passende Lösungen zu finden.

Im Zuge einer Trennung müssen zahlreiche rechtliche Fragen geregelt werden. Das Gesetz sieht dies so vor. Häufig fühlen sich Betroffene damit zunächst vollkommen überfordert. So hat etwa der wirtschaftlich schwächere Partner häufig Existenzängste, die sich jedoch meist als unbegründet erweisen. Aber auch der vermeintlich stärkere Partner braucht Rat, weil er nicht alles verlieren oder zu viel zahlen möchte. Eine Internetrecherche oder der Rat von Freund:innen und Familie ersetzen in dieser Situation keine rechtliche Beratung. Ich unterstütze Sie dabei, eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen, die Ihren Interessen entspricht. Schon in einem ersten Gespräch lassen sich viele Sorgen nehmen und erste Fragen klären. Ich versuche zu vermitteln, solange dies sinnvoll ist. Wenn Kinder betroffen sind und über das Sorge- oder Umgangsrecht gestritten wird, gibt es nur ein Ziel: im Interesse der Kinder fair zu verhandeln.

kreis zwei

Eine Scheidungs-folgenvereinbarung schafft Klarheit und Planungssicherheit und ermöglicht eine einvernehmliche und meist schnellere Scheidung.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern, in der die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Trennung und Scheidung einvernehmlich geregelt werden.

Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?

Sinnvoll ist der Abschluss einer Vereinbarung bereits vor dem Scheidungsverfahren. Aber auch während eines laufenden Scheidungsverfahrens ist eine Einigung noch möglich. Die getroffenen Regelungen können dann im Scheidungstermin protokolliert werden. In der Regel wird bereits im Vorfeld der Scheidung eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung beurkundet. Sie schafft für beide Seiten Planungssicherheit und verkürzt das Scheidungsverfahren. Nach einer solchen Vereinbarung ist die Scheidung in der Regel schneller erledigt und für alle Beteiligten weniger belastend.

Kann eine Anwältin beide Ehepartner:innen vertreten?

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung kann ich nur einen Ehepartner:innen und nicht beide vertreten. Gerne beantworte ich jedoch die Fragen des anderen Ehepartners, sofern dieser nicht anwaltlich vertreten ist. Ein:e weitere:r Anwalt:Anwältin ist dann häufig entbehrlich und kann Kosten sparen. Bitte fragen Sie nach den Gebühren für eine einvernehmliche Scheidung.

kreis drei

Unterhaltspflichten können auch gegenüber den eigenen Eltern entstehen. Rechtzeitige Beratung hilft, Ansprüche zu prüfen und finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Laut dem Gesetz haben auch Kinder für ihre Eltern Unterhalt zu zahlen. Etwa, wenn deren Altersversorgung nicht für etwaige Heimkosten ausreicht. Die Eltern erhalten dann zwar Sozialhilfe, das Sozialamt macht aber den Unterhaltsanspruch der Eltern geltend und fordert von den Kindern Auskunft zu deren Einkommen und Vermögen. Mit rechtzeitigen vermögensrechtlichen Entscheidungen können Sie sich vor diesen Unterhaltsansprüchen schützen. Es lohnt sich, die Berechnung des Sozialamtes durch eine:n Anwält:in überprüfen zu lassen und einkommensmindernde Tatsachen vorzubringen. Das Beratungsgespräch zahlt im Allgemeinen die Rechtsschutzversicherung.

kreis vier

Mein Ziel ist es immer, eine außergerichtliche Lösung anzustreben, die dem Wohl aller Beteiligten gerecht wird. Eine Mediation schafft den Raum, gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden.

… tbc…

Online Scheidung

Das Wichtigste vorab: In Deutschland wird eine Scheidung nach wie vor persönlich vor dem Familiengericht ausgesprochen. Daran führt kein Weg vorbei. Eine vollständig digitale Scheidung ist rechtlich also nicht möglich. Was „Online-Scheidung“ aber in diesem Zusammenhang bedeutet: Der gesamte Ablauf bis zum Scheidungstermin, etwa die Kommunikation, die Unterlageneinreichung sowie die Beauftragung meiner Person, kann ohne einen persönlichen Besuch online erfolgen.

Kanzlei


Unsere Bürogemeinschaft besteht seit 1997 aus Rechtsanwältin Svenja Schmidt-Bandelow, Rechtsanwalt Elmar Hörnig, der Rechtsanwältin Viktoria Lokau und mir, Ulkrike Klein. Meine Kolleginnen und Kollegen sind kompetente Partner, wenn es um die ergänzende Einschätzung und weiterführende Bearbeitung eines Rechtsproblems geht. Die Kanzlei befindet sich zentral im Bezirk Charlottenburg zwischen der Industrie- und Handelskammer und der c/o Galerie in der Hardenbergstraße 19. Vom Bahnhof Zoologischer Garten sind es nur wenige Minuten zu Fuß.


Ich wurde 1964 in Karlsruhe geboren und habe zwei Töchter. Im Juli 1990 absolvierte ich mein erstes juristisches Staatsexamen in Berlin. Im Juni 1994 folgte mein zweites juristisches Staatsexamen in Stuttgart. Anschließend war ich von 1994 bis 1996 in der Rechtsabteilung der BVVG Berlin tätig. Seit Januar 1997 arbeite ich als selbstständige Rechtsanwältin in Berlin. Im Februar 2017 wurde ich Fachanwältin für Familienrecht.

Kontakt & Anfahrt

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    Fr. 10:00 – 14:00 Uhr

  • info@ra-ulrikeklein.de

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